Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung florito und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt florito nicht an, es sei denn, florito hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§ 3
Vertragsabschluss und Rücktritt
florito verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist florito zum Rücktritt berechtigt.
§ 4
Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von florito verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb der florito verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens der florito liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind dann auch von florito nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen florito dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Der Verspätungsschaden bleibt der Höhe nach begrenzt auf den Wert der Bestellung. florito ist frühestens dann zur Lieferung verpflichtet, wenn die Zahlung des Bestellers eingegangen ist.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte, Scheck oder Lastschriftverfahren zahlen, wobei die Zahlung erst als bewirkt gilt, mit Eingang des Kaufpreises bei florito . Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist florito berechtigt, die Kosten einer evtl. Rücklastschrift sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls florito ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist florito berechtigt, diesen geltend zu machen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6
Auftrechterhaltung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgeschrieben oder von florito anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7
Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von florito zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist florito nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist florito zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die florito zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. florito haftet deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet florito nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige materielle und immaterielle Schäden des Bestellers. Soweit die Haftung von florito ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern florito eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§ 8
Datenschutz
Der Besteller ist über Art, Zweck, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail- Benachrichtigungsdienst erforderliche personenbezogenen Daten durch die florito ausführlich informiert worden (siehe Datenschutz). Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 9
Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von florito , Fulda. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.